Immobilienkauf: Wie eine Fälligkeitsmitteilung Sie als Käufer schützt

 

Überlegen Sie gerade, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen? Dann sollten Sie unbedingt über einen Notar eine sogenannte Fälligkeitsmitteilung anfordern. Mit dieser schützen Sie sich optimal vor Betrug und schwarzen Schafen.

 

Haben Sie schon einmal etwas von Fälligkeitsmitteilungen gehört? Wenn Sie demnächst eine Immobilie kaufen wollen, sollte Ihnen das Wort besser geläufig werden. Denn mit einer solchen Fälligkeitsmitteilung schützen Sie sich vor Betrügern – und damit Ihr Geld. Tatsächlich nutzen schwarze Schafe die Unwissenheit von Immobilienkäufern gern aus und nehmen diesen ohne Skrupel ihr Geld ab. Das muss Ihnen allerdings nicht passieren.

 

Wie können Betrüger mit Immobilien abzocken?

 

Zuerst einmal: Wie können Betrüger Sie mit einer Immobilie überhaupt abzocken? Tatsächlich ist das gar nicht so schwer. Optionen bieten sich Gaunern gleich einige. Denn so lange Sie als neuer Eigentümer nicht im Grundbuch stehen, kann ein Betrüger Sie auf vielfältige Art hintergehen. Zum Beispiel durch:

  • Weiterverkauf

Ohne Probleme könnte der Verkäufer das Haus oder die Wohnung ein zweites, drittes oder gar viertes Mal verkaufen. Und so quasi mehrfach Kasse machen. 

  • Hypothek

Außerdem könnte der Verkäufer die Immobilie hinter Ihrem Rücken mit einer Hypothek belasten. Der Verkäufer würde also erneut doppelt absahnen, während Sie plötzlich eine verschuldete Immobilie besitzen.

  • Zwangsversteigerung

Eventuell steckt der Verkäufer auch in finanziellen Schwierigkeiten, weswegen die Immobilie plötzlich von Gläubigern zwangsversteigert wird. Die Immobilie wäre somit für Sie als Käufer futsch – ebenso wie das bereits gezahlte Geld.

 

Fazit: Wege zum Betrug bieten Immobilien gleich einige. Was allerdings auch die Bürokratie fördert. Denn zwischen Kaufvertrag und Grundbucheintrag können mitunter Wochen und sogar Monate vergehen. Betrüger haben dank Vater Staat also recht viel Zeit für falsche Spielchen.

 

Was Sie eine Fälligkeitsmitteilung schützen kann

 

Immerhin: Besagte Bürokratie tut auch etwas für Ihren Schutz als Käufer. Eben mit der erwähnten Fälligkeitsmitteilung. Noch mal: Eigentümer einer Immobilie werden Sie vor dem Gesetz erst mit dem Eintrag ins Grundbuchamt. Warum dann also schon Wochen vorher das Haus oder die Wohnung bezahlen? Das könnte die nächsten Monate viele schlaflose Nächte für Sie bedeuten.

 

Wenn Sie den Kauf über einen Notar abschließen, müssen Sie das aber nicht. Denn der Notar übernimmt zum einen sämtliche Formalitäten für Sie, womit Sie mit der ganzen Bürokratie im Grunde nichts zu tun haben. Mehr noch: Der Notar kann per Vertrag genau regeln, wie und wann die Bezahlung erfolgt. Logisch, dass in einem solchen Vertrag auch diverse Klauseln zum Schutz eingebaut werden können.

 

Die Fälligkeitsmitteilung regelt die Bezahlung

 

Zum Beispiel, dass die Bezahlung erst nach gewissen Vorgaben erfolgt. Eine solche Vorgabe bzw. Voraussetzung könnte eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch sein. Diese muss der Verkäufer vornehmen, womit dieser Ihnen als Käufer die Immobilie rechtlich zusichert. Entsprechend kann die Immobilie nicht erneut verkauft, mit einer Hypothek belastet oder zwangsversteigert werden. Sie als Käufer zahlen den Kaufpreis erst, wenn diese Auflassungsvormerkung erfolgt ist. Entsprechend brauchen Sie keine Angst vor Betrug haben und müssen keine schlaflosen Nächte fürchten. Weil Ihnen die Immobilie sicher ist und andere keinen Zugriff auf diese haben. Das Signal zur Zahlung sendet Ihnen übrigens der Notar mit der Fälligkeitsmitteilung. 

 

Viel Glück mit Ihrer neuen Immobilie.

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